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Beratung, Planung und Umsetzung aus einer Hand von unseren Badexperten. Mehr erfahren Lust auf ein neues Bad? Umweltfreundlich Heizen Nie war die Wahl der richtigen Heizung so wichtig wie heute. Wir helfen Ihnen dabei. Mehr erfahren Etwas kaputt gegangen? Mehr erfahren Nicht verzagen, Kurt Burmeister fragen.
Wir reparieren kleine und größere Schäden.
Lust auf ein neues Bad? Kurt Burmeister aus Kiel Kronshagen ist Ihr Fachbetrieb im Raum Kiel. Foto einer Wärmepumpe von VI Kleine und größere Reparaturen im Bereich Heizung und Sanitär: Kurt Burmeister aus Kronshagen bei Kiel

Herzlich willkommen bei der Kurt Burmeister GmbH.

Ihr Traditions-Fachbetrieb für Heizung und Sanitär seit 1911.

Mit drei Meistern ist die Firma Kurt Burmeister GmbH im Großraum Kiel tätig. Ausgeführt wird alles von der kleinen Flickarbeit bis zum großen Wohnkomplex.
Entsprechenden Wert legt unser Unternehmen neben einer intensiven Beratung, zu der auch die eigene Projektierung zählt, auf den Kundendienst sowie einen Notdienst für unsere Kundschaft.

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Ottendorfer Weg 59
24119 Kronshagen

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Foto eines Paares mit einer Energieberaterin am Tisch

Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen.

Foto zeigt ein Paar, dass auf eine PV-Anlage auf dem Dach blickt.

Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen wird ab Juni 2026 möglich

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet „Energy Sharing“, so die Fachbezeichnung, eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für die Abnehmerinnen und Abnehmer senken.

Was das GMG für Eigenheimbesitzer bedeutet

Das Gebäudemodernisierungsgesetz: Das sollten Eigenheimbesitzer jetzt wissen

txn. Wer in den eigenen vier Wänden lebt, hat die Diskussionen um Heizungsgesetz und steigende Energiekosten in den vergangenen Jahren intensiv miterlebt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll, würden neue Regeln im Heizungskeller gelten. Was sich konkret ändern könnte und worauf Eigenheimbesitzer bei einem Heizungstausch achten sollten, zeigt der folgende Überblick.

Foto eines Paares mit einer Energieberaterin am Tisch

Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen.

Foto zeigt ein Paar, dass auf eine PV-Anlage auf dem Dach blickt.

Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen wird ab Juni 2026 möglich

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet „Energy Sharing“, so die Fachbezeichnung, eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für die Abnehmerinnen und Abnehmer senken.