Herzlich willkommen bei der Kurt Burmeister GmbH.
Ihr Traditions-Fachbetrieb für Heizung und Sanitär seit 1911.
Mit drei Meistern ist die Firma Kurt Burmeister GmbH im Großraum Kiel tätig. Ausgeführt wird alles von der kleinen Flickarbeit bis zum großen Wohnkomplex.
Entsprechenden Wert legt unser Unternehmen neben einer intensiven Beratung, zu der auch die eigene Projektierung zählt, auf den Kundendienst sowie einen Notdienst für unsere Kundschaft.
Hier finden Sie alle unsere Kontaktdaten auf einen Blick.
Aktuelles
Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet und tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen. „In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.07. unvermittelt gestoppt“, sagt Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21.07. attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“
Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht
Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen.
Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen wird ab Juni 2026 möglich
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet „Energy Sharing“, so die Fachbezeichnung, eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen Anlage und kann die Stromkosten für die Abnehmerinnen und Abnehmer senken.



