Skip to content

BAFA Zuschuss bei Optimierung einer bereits geförderten Anlage

Optimierung bereits geförderter Anlagen

Einen einmaligen Zuschuss können Sie beantragen, sofern Sie Ihre bereits geförderte Heizung optimieren oder einen Wärmepumpencheck durchführen.

Optimierung einer bereits geförderten Heizungsanlage

Liegt die Inbetriebnahme einer nach diesem Förderprogramm geförderten Solarkollektor-, Biomasseanlage oder Wärmepumpe bereits über 3 Jahre zurück, jedoch nicht länger als 7 Jahre, kann einmalig für Maßnahmen zur Optimierung dieser Anlage ein Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro, höchstens jedoch in Höhe der förderfähigen Kosten, gewährt werden. Förderbeträge unter einem Betrag von 100 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Optimierung erfordert grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378).

Bei Bedarf sind ferner möglich: Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs oder die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumreglern).

Hinweis: Bei Biomasseanlagen zählen zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten, die Kosten für die Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubabscheiders oder die Nachrüstung einer Einrichtung zur Brennwertnutzung, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Innovationsförderung gefördert wurden.

Optimierung einer geförderten Wärmepumpe nach einem Betriebsjahr

Sie können einen Zuschuss von pauschal 250 Euro, höchstens jedoch in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten, beantragen, sofern ein einmaliger Qualitätscheck bei Ihrer geförderten Wärmepumpe durchgeführt wurde.

Der Qualitätscheck darf frühestens nach Ablauf eines Jahres – nachdem Sie Ihre Wärmepumpe in Betrieb genommen haben – durchgeführt werden. Dabei wird ein Vergleich der im Förderantrag berechneten mit der im Betrieb tatsächlich erreichten Jahresarbeitszahl durchgeführt. In Abhängigkeit vom Ergebnis werden Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen oder durchgeführt.

Antragsverfahren

Den Antrag können Sie innerhalb von 9 Monaten, nach dem Sie die Optimierungsmaßnahme abgeschlossen haben (Ausschlussfrist), bei uns einreichen (einstufiges Antragsverfahren).

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Förderantrag
  • Vollständige Rechnung

Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise

Antrag/Anlagen: Bitte verwenden Sie zur Antragstellung unser aktuelles Formular. Senden Sie den Förderantrag an die im Formular genannte Adresse.

Ihre Unterlagen werden bei uns elektronisch archiviert. Papierbelege werden nach der Archivierung vernichtet – aus diesem Grund ist eine Rücksendung nicht möglich. Bitte legen Sie deshalb Anlagen immer nur als Kopie dem Antrag bei.

Rechnung: Die Rechnung muss an die antragstellende Person adressiert sein. Bitte geben Sie die Rechnungsposition und den Nettobetrag der beantragten Maßnahmen im Antragsformular an.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erneuerbare Energien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-1625
Telefax: 06196 908-1800

 


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt die beispielhafte Einbausituation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I mit Warmwasserspeicher

Buderus Luft-Wasser-Wärmepumpe Logatherm WPL IK/I Mit Warmwasserspeicher