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Blei im Trinkwasser

Neuer Blei-Grenzwert für Trinkwasser

Foto einer Wasserarmatur - Kurt Burmeister Heizung und Sanitär informiertDie Verantwortung liegt beim  Hausbesitzer / Vermieter.

Nach der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 01. Dezember 2013 ein niedrigerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Bisher galt ein Grenzwert von 0,025 Milligramm pro Liter, dieser wurde nun gesenkt auf den neuen Wert von 0,010 Milligramm pro Liter.

Was bedeutet das für Hausbesitzer / Vermieter?

Da laut dem Bundesministerium für Gesundheit die Werte in Bleileitungen höher sind als der neue Grenzwert, müssen diese Rohre gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Mit dem neuen Grenzwert werden Bleirohre als Trinkwasserleitung quasi unbrauchbar, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Verantwortung und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Grenzwert für Blei eingehalten wird.

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter schriftlich oder per Aushang über noch vorhandene Blei-Leitungen in dem Mietobjekt zu informieren.

Eine Überschreitung des Grenzwertes ist verboten. Ist der Bleigehalt zu hoch, kann das Gesundheitsamt den Vermieter verpflichten, die Ursache für die Überschreitung zu beseitigen.

 

Welche Auswirkungen hat Blei auf den Körper?

Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich in dem Körper anreichern kann und besonders die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtigen kann.

Deshalb sind schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge sowie Kleinkinder besonders gefährdet und vor der Aufnahme von Blei zu schützen.

Austausch ist eine Instandsetzungsmaßnahme
Der Austausch alter Bleileitungen ist keine Modernisierungsmaßnahme, sondern gilt als Instandsetzungsmaßnahme, die nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.

Für Sie als Eigentümer ist es somit von entscheidender Bedeutung, dass Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie beraten kann und gemeinsam mit Ihnen eine Sanierung planen und ausführen kann.

Mit unserem Betrieb haben Sie einen zuverlässigen und erfahrenen Fachmann, der sich damit auskennt.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da!

Quellenangabe:

Bundesministerium für Gesundheit

Weitere Infos:

http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-04/neue-blei-grenzwerte-fuer-trinkwasser.html

Dort finden Sie auch einen Flyer mit dem Thema „Trinkwasser wird bleifrei“ als PDF Download.

Seit dem 01. Dezember 2013 gilt nach der Trinkwasserverordnung ein neuer, niedrigerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser.

Foto Einer Wasserarmatur - Kurt Burmeister Heizung Und Sanitär Informiert