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Energiejahr 2016: Energieeffizienz-Neustarts im Gebäudebereich

Anreizprogramm Energieeffizienz

Start: 01.01.2016

Das BMWi bringt Energieeffizienz und Klimaschutz weiter voran: Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ wird die bereits bestehende Förderlandschaft im Gebäudebereich sinnvoll erweitert – für mehr Investitionen, höhere Wohnqualität und effizienteres Heizen in den eigenen vier Wänden.

Klima schützen, Investitionen anreizen und Energie effizienter einsetzen: Neben der Energiewende brauchen wir eine Wärmewende – und diese setzt bei Gebäuden und Heizungen an. Die Bundesregierung hat bereits ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiewende im Gebäudesektor auf den Weg gebracht – im Zuge des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Mit dem neuen „Anreizprogramm Energieeffizienz“ setzt das BMWi nun in vier Bereichen weitere wichtige Förderimpulse, um das Heizen in Gebäuden effizienter zu machen. Die „Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien“ (weitere Infos hierzu finden Sie hier – Externer Link zum BMWi ) bildet die gesetzliche Grundlage für die Neuerungen. Damit ergänzen wir die bestehende Förderlandschaft passgenau:

      • Investitionszuschüsse für Brennstoffzellen-Heizung
        Die Brennstoffzellen-Technologie ist innovativ und zukunftsweisend. Aufgrund der im Vergleich zu konventionellen Heizungsanlagen hohen Investitionskosten für Brennstoffzellen-Heizungen wollen wir den Markthochlauf unterstützen. Durch die zukünftige Zuschussförderung werden wir die Weichen für ein am Weltmarkt konkurrenzfähiges Produkt stellen.
      • Heizungspaket zur Beschleunigung der Modernisierung von Heizungsanlagen
        Mit dem neuen Heizungspaket wird die Ersetzung ineffizienter Heizungen durch besonders effiziente Anlagen unterstützt bei gleichzeitiger Optimierung des gesamten Heizungssystems (Heizung und Wärmeverteilung). Mit dieser Kombinationslösung wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen. Für mit fossilen Energien (Öl, Gas) betriebene Heizungssysteme wird der Programmbaustein in die KfW-Förderprogramme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Heizungspaket auf 15 Prozent der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung. Für Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, wird der Baustein in das Verfahren des Marktanreizprogramms (MAP) integriert und ein Zusatzbonus von 20 Prozent des bisherigen Förderbetrags für den Heizungsaustausch und pauschal 600 Euro für die Heizungsoptimierung gewährt.
      • Lüftungspaket: Vermeidung von Bauschäden
        Durch die Förderung des Einbaus von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme (z. B. Dämmung Außenwände) sollen Bauschäden (u. a. Schimmelbefall) vermieden werden. Das Lüftungspaket wird in die KfW-Förderprogramme des CO2-Gebäudesanierungsprogramms integriert; dadurch erhöht sich die Förderung für ein Lüftungspaket auf 15 Prozent der Investitionskosten im Zuschuss, analog in der Kreditförderung.
      • Qualitäts- Effizienz- und Bildungsoffensive
        Mit einem zweistelligen Millionenbetrag werden wir die Finanzierung einer Kampagne für Energieeffizienz massiv unterstützen und die Aktivierung und Einbindung wichtiger Stakeholder z. B. durch Qualifizierungs- und Bildungsoffensiven für Handwerker voranbringen.

Der neue Instrumentenmix aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ wird zusätzliche Investitionen anreizen und damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele und zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leisten. Nicht zuletzt schaffen und sichern diese Investitionen Arbeitsplätze und Einkommen in Deutschland. Starten Sie Ihre ganz persönliche Energiewende:

Erfahren Sie mehr in dem Multimedialen Infotainment „Energetische Gebäudesanierung“ (Externer link zum BMWi )

Effizienzlabel für Heizungen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz – EnVKG)
Start: 01.01.2016

Ab 1. Januar 2016 werden Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, schrittweise mit dem „Energielabel“ versehen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt das Wärmepumpen-Hybridsystem Logatherm WPLSH.