Heizkessel, Strompreise und Staubsauger: Was beim Thema Energie 2017 auf Verbraucher zukommt
Heizungslabel für alte Heizkessel / Strom bei jedem dritten Anbieter teurer / Staubsauger ab September mit weniger als 900 Watt
Heizungslabel für alte Heizkessel verpflichtend
Das Heizungslabel ist ab 2017 auch für Heizkessel ab 15 Jahren verpflichtend. Bisher war es nur für neue Kessel vorgeschrieben und konnte vom Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur bereits auf freiwilliger Basis vergeben werden. Ab 1. Januar muss der Bezirksschornsteinfeger nun auch alte Heizkessel in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.
Alte Heizungen jetzt prüfen
Heizkessel, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Dies gilt für alle Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW), jedoch nicht für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind von der Pflicht zum Tausch ausgenommen, wenn sie das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben. Ist der Heizkessel älter als 15 Jahre, sollte generell ein Tausch geprüft werden. Ob sich ein neuer Heizkessel rechnet, zeigen Online-Ratgeber wie der Modernisierungs-Check von co2online: www.wirksam-sanieren.de/modcheck.
Strom wird für viele teurer
Ein Drittel der Stromanbieter hat bisher laut Vergleichsportalen angekündigt, die Preise zu erhöhen. Eine Kilowattstunde soll im Schnitt 3,4 Prozent mehr kosten. Wer seine Stromkosten senken will, sollte auch einen Anbieterwechsel prüfen. Anbieter von klimafreundlichem Ökostrom sind häufig günstiger als lokale Versorger. Worauf Verbraucher beim Wechsel achten sollten, steht auf www.co2online.de/oekostrom-wechsel.
Staubsauger ab September mit weniger als 900 Watt
Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, deren maximale Leistung unter 900 Watt liegt. Grundlage dafür ist die Ökodesign-Richtlinie der EU. Mit dieser Regelung will die EU europaweit 19 Terawattstunden Strom pro Jahr einsparen. Das entspricht etwa dem anderthalbfachen Stromverbrauch einer Stadt wie Berlin.
Wichtig für Verbraucher: Tests haben gezeigt, dass die niedrigere maximale Leistung von Staubsaugern kein Nachteil ist. Auch beim Praxistest der Stromsparinitiative haben effiziente Geräte die Nutzer überzeugt: www.die-stromsparinitiative.de/staubsauger.
Quellenangabe Text und Grafik: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Pressemeldung von co2online
Über co2online und die Klimaschutzkampagne
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