Informationen zu Legionellen
Legionellen – Unbeliebte Bewohner unseres Trinkwassers
„Legionellen? … Legionellen? … Da war doch was … Das habe ich doch schon mal gehört.“
Ganz bestimmt haben Sie schon einmal von Legionellen gehört. Insbesondere, wenn Sie Vermieter von Wohngebäuden oder Betreiber einer öffentlichen oder gewerblichen Trinkwasseranlage sind (z.B. im Krankenhaus, Kindergarten, Hotel, …).
Was sind Legionellen?
Legionellen sind bewegliche stäbchenförmige Bakterien, die sich sehr gern im stehenden warmen Wasser aufhalten und somit natürlich auch in größeren Anlagen zur Trinkwassererwärmung durchaus heimisch sind. Problem ist, dass sie bei Personen mit einem angeschlagenen Immun-System, die tückische Legionärskrankheit auslösen können. Insbesondere der entstehende Wassernebel (z.B. beim Duschen) kann beim Einatmen zur Erkrankung führen. Diese Vorfälle geistern immer wieder durch die Presse.
Was kann man gegen Legionellen tun?
Der wirksamste Schutz vor Legionellen besteht darin, Anlagen zur Warmwassererzeugung ständig mit einer Wassertemperatur von mindestens 60 °C zu fahren.
Auch kann es wichtig sein, das Trinkwasser-Rohrsystem von sogenannten „Totleitungen“ zu befreien. Dies sind nicht mehr benötigte Leitungen, die aber noch mit dem Rohrnetz verbunden sind. Im hier stehenden Wasser fühlen sich die Legionellen richtig wohl und vermehren sich ungebremst. Generell ist es ratsam, selten genutzte Leitungen einer regelmäßigen Spülung zu unterziehen oder auch so in das Netz einzubinden, dass diese Leitungen regelmäßig durchströmt werden.
Um dem Problem der Legionellen-Belastung auch flächendeckend zu Leibe zu rücken, gibt es die bundesweite Trinkwasserverordnung, die in der aktuellen Version im Oktober 2012 vom Bundesrat beschlossen wurde und unter anderem, die regelmäßige Überprüfung von Trinkwasser-Großanlagen auf Legionellen regelt.
Sie sieht vor, dass Besitzer von Mehrfamilienhäusern mindestens alle 3 Jahre ihre Trinkwasseranlage auf Legionellen testen müssen. Betreiber von öffentlichen Großanlagen sind sogar verpflichtet, jährlich einen Test durchzuführen.
Festgelegt wurde auch, dass die Erstprüfung der Anlagen bis spätestens zum 31. Dezember 2013 vollzogen sein muss. Bei Missachtung drohen Eigentümern und Betreibern empfindliche Bußgelder.
Die Verordnung ist letztendlich eine sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der allgemeinen Gesundheit und sollte eigenverantwortlich, mit der angemessenen Ernsthaftigkeit umgesetzt werden.
Legionellen-Prüfung nur durch geschulten Fachmann
Wir empfehlen Ihnen, die Durchführung der Legionellenprüfung nur von einem sachverständigen Fachmann vornehmen zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Proben der Verordnung entsprechend analysiert werden.
Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen zum Thema Legionellenprüfung haben, rufen Sie uns an oder schicken uns eine kleine Nachricht. Wir werden Ihnen gern weiterhelfen.