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Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Mehr aus Energie machen

Die umweltfreundlichste und günstigste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Deshalb bildet die Energieeffizienz neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite Säule der Energiewende. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent zu senken und bis 2050 zu halbieren. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) bringt die Bundesregierung jetzt eine umfassende Strategie auf den Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Was betrifft Verbraucher?

Bürgerinnen und Bürger können durch eine Reihe von NAPE-Maßnahmen langfristig Geld sparen – sei es durch die Sanierung ihres Hauses, den Austausch ihrer alten Heizungsanlage oder den Kauf stromsparender Elektrogeräte. Welche konkreten neuen Angebote für Privathaushalte es gibt und wo Sie sich informieren und beraten lassen können, erfahren Sie hier.

Energieberatung vor Ort ausbauen

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Wohngebäude mit 40 Millionen Wohneinheiten. Ein Großteil davon wurde vor 1979 gebaut – mit oft schlechter Energieeffizienz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will Energieberatungen stärken, um die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie hier Energie und Kosten gespart werden können, und um Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen. Insbesondere private Haushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sollen unabhängige und verlässliche Informationen erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser verstehen und einschätzen zu können.

Deshalb stärkt und verbessert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die sogenannte „Vor-Ort-Beratung“ zum 1. März 2015. Die erste wichtige Neuerung: Die Förderung wird erhöht. Künftig werden 60 Prozent der Beratungskosten gefördert (bisher 50 Prozent). Der Förderhöchstbetrag wird von 400 für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 800 Euro sowie für Gebäude ab drei Wohneinheiten sogar auf 1.100 Euro angehoben. Bei WEG erhalten Berater ab März 2015 für ihren Mehraufwand zusätzlich bis zu 500 Euro, denn der Energieberater muss seinen Bericht nicht nur dem Verwalter, sondern auch auf der Eigentümerversammlungen vorstellen und erläutern – und das oft mehrfach.

Die zweite wichtige Neuerung: Gebäudebesitzer können zukünftig wählen, ob sie vom Berater ein Sanierungskonzept für ein KfW-Effizienzhaus erhalten möchten oder einen Fahrplan für eine umfassende, aber schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

Für Haus-/Wohnungseigentümer: Sanierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude ausprobieren

Das Faktenblatt „Energieberatung vor Ort: Gut beraten, um bestmöglich zu sanieren“ finden Sie hier (PDF: 112 KB).

Energetische Sanierungen steuerlich fördern

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt seit Jahren erfolgreich dazu bei, dass Wohnungen und Gebäude energieeffizienter werden. Die Förderung erfolgt dabei über Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen (siehe „CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken“).

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ist noch eine weitere Option vorgesehen: Private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, sollen energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen können. Ob es sich dabei um Einzel- oder Gesamtmaßnahmen handelt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Maßnahmen entweder die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen.

Die steuerliche Förderung sollte unabhängig vom Jahreseinkommen erfolgen, durch Abzug von der Einkommensteuerschuld (progressionsunabhängig) über zehn Jahre.

Zur steuerlichen Förderung konnte bisher keine Einigung erzielt werden. Daher prüft die Bundesregierung derzeit mögliche Alternativen, durch die gleichfalls Einsparungen im Gebäudebereich erzielt werden könnten.

Qualifizierte Energieexperten finden Sie hier.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickeln und aufstocken

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist bereits heute ein großer Erfolg: Seit 2006 konnten damit über 3,7 Millionen Wohnungen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 182 Milliarden Euro energieeffizient saniert beziehungsweise neu gebaut werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt somit entscheidend dazu bei, Tausende von Gebäuden energieeffizienter zu machen – und zwar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher ist die Förderung.

Die Förderprogramme werden kontinuierlich weiterentwickelt. So soll es durch einen neuen Online-Antrags- und Zusageprozess ab 2015 noch einfacher werden, einen KfW-Förderkredit zu beantragen. Der Vorteil: Kreditnehmer profitieren vom zügigen Online-Verfahren und erhalten schneller eine Antwort, ob sie den beantragten Förderkredit erhalten. Das schafft frühzeitig Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren.

Bisher stellt der Bund für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 1,8 Milliarden Euro bereit. Ab voraussichtlich 2015 sollen weitere 200 Millionen Euro hinzukommen, womit dann jährlich zwei Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung stünden.


Quellenangabe:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.bmwi.de .
Der hier verwendete Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.
Das Beitragsbild stammt von Buderus und zeigt einen Solar Flachkollektor Logasol SKN 4.0

Flachkollektor Logasol SKN 4.0 Von Buderus